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Werkstatt inklusives Niedersachsen - Startseite

Arbeit

Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Job zu finden, ist für Menschen mit Behinderungen besonders schwer. Sie sind sehr häufig von Arbeitslosigkeit betroffen, die meistens auch noch überdurchschnittlich lange andauert.

Obwohl die Situation derartig schwierig ist, liegt die Beschäftigungspflichtquote für Arbeitgeber nach wie vor bei fünf Prozent. Das heißt, dass Unternehmen, die 20 oder mehr Beschäftigte haben, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen müssen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Abgabe zahlen. Den zahlreichen Forderungen – unter anderem des SoVDs – die Quote auf den früheren Stand von sechs Prozent anzuheben, ist die Politik nicht nachgekommen.

Budget für Arbeit: Für bessere Jobchancen

In Niedersachsen gibt es seit 2007 außerdem das sogenannte Budget für Arbeit. Damit sollen die Chancen von Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, verbessert werden. Dabei wird die bisherige Vergütung an den Werkstattträger als Budget an den behinderten Menschen ausgezahlt. So kann er dann bei künftigen Arbeitgebern Leistungen wie beispielsweise Betreuung oder Lohnsubvention einkaufen. Das Budget für Arbeit wird allerdings nur sehr zögerlich in Anspruch genommen.

Außerdem gibt es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber weitere Leistungen – beispielsweise die finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für behinderte Menschen oder Zuschüsse für befristete Probebeschäftigungen.




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